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WIR
LEBEN
VIELFALT.

WIR LEBEN VIELFALT.

Vorwort

Aufgrund der Reformierung des kirchlichen Arbeitsrechts wird die Broschüre „Vielfalt“ derzeit an die neue Grundordnung angepasst. Die Aktualisierungen werden zeitnah veröffentlicht.

Menschen gestalten ihr Leben auf unterschiedliche Weise. Diversität meint in diesem Zusammenhang die Vielfalt von Lebenslagen, Lebensformen, körperlichen Merkmalen und Geschlechteridentitäten ebenso wie religiöse Zugehörigkeiten und vieles mehr. Die Vielfalt heutiger Lebenswirklichkeiten bereichert das Zusammenleben und -arbeiten und stellt beides zugleich vor Herausforderungen.

Auch die KJA lebt und prägt diese Vielfalt in vielen Bereichen. Hier kommen Menschen mit unterschiedlichsten Hintergründen und unterschiedlicher Herkunft mit ihren Fähigkeiten und Grenzen zusammen. Vieles geschieht selbstverständlich. Trotzdem bleiben Fragen, wie wir als KJA mit der Vielfalt und den Herausforderungen umgehen.

Muss ich zuerst getauft sein, um bei der KJA zu arbeiten? Was ist, wenn ich einer anderen Glaubensgemeinschaft angehöre? Habe ich als mitarbeitende Person noch eine Chance im Arbeitsverhältnis zu bleiben, wenn ich erneut heiraten oder zu meiner Homosexualität stehen möchte?

Viele dieser Fragen bewegen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch solche Arbeitnehmer*innen, die sich gerne bei der KJA bewerben möchten, aber wegen dieser Fragen unsicher sind, ob eine Bewerbung überhaupt möglich ist.

Diese Broschüre gibt auf viele dieser Fragen nötige Antworten und versucht zugleich deutlich zu machen, dass wir uns als Teil der katholischen Kirche verstehen und uns deshalb auch immer wieder in einer offenen und fairen Auseinandersetzung an Fragen der Wertehaltung, Spiritualität und dem christlichen Menschenbild beteiligen und arbeiten werden.


Rainer Braun-Paffhausen
KJA Bonn


Ralph Baumgarten
KJA Düsseldorf


Georg Spitzley
KJA Köln


Felizitas Marx
KJA Wuppertal

dieperfektewelle

Religionszugehörigkeit & Weltanschauung

Wir wollen in religiöser und weltanschaulicher Vielfalt zusammenarbeiten. Darin sehen wir eine Stärke der KJA. Aus diesem Grund können auch Menschen, die nicht getauft sind bei uns arbeiten. Aus unserer Sicht ist es nur so möglich, unseren Auftrag in einer pluralen Welt zu erfüllen. Für uns spielen das Engagement und die Persönlichkeit unserer Mitarbeitenden eine wesentliche Rolle. Menschen, die die Ziele und Werte der KJA in Wort und Tat mittragen und den religiös-kirchlichen Charakter respektieren, sind bei uns willkommen.

Ja, das kannst Du. Eine Anstellung von nicht katholischen Mitarbeitenden ist je nach Aufgabe und Funktion möglich.

Unseren Führungskräften und Jugendreferent*innen kommt eine besondere Verantwortung für das christliche Selbstverständnis der KJA zu. Daher müssen diese in der Regel katholisch oder Mitglied einer der Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) sein. Dazu zählen neben der katholischen Kirche u. a. die evangelische, altorientalische und orthodoxe Kirche.

Eine Anstellung von Mitarbeitenden ohne Religionszugehörigkeit ist in vielen Bereichen der KJA möglich. Voraussetzung ist die Anerkennung der Grundsätze der katholischen Kirche und die Loyalität zu ihr.

Wer sich gegen die Grundsätze der katholischen Kirche stellt, für
den/die ist die KJA jedoch nicht der richtige Arbeitgeber.

Durch einen Kirchenaustritt distanzierst Du Dich bewusst von der katholischen Kirche. Die KJA ist Teil dieser Kirche. Somit stellt sich die Frage: Kannst und willst Du dennoch die Ziele und Werte der KJA loyal mittragen und nach außen vertreten? Diese Frage musst Du für Dich beantworten. Uns ist bewusst, dass die Gründe für einen Kirchenaustritt sehr vielschichtig sein können.

Wenn Du aus der katholischen Kirche ausgetreten bist und Dich dennoch für eine Anstellung bei der KJA interessierst, ist dies je nach Aufgabe und Funktion möglich.

Mitarbeitende, die sich während einer Anstellung bei der KJA für einen Kirchenaustritt entscheiden, müssen ein Gespräch mit der Geschäftsleitung führen, da wir einen Austritt während einer Anstellung bei einem katholischen Träger als Loyalitätsverlust sehen.

Wir freuen uns, wenn Du als Bewerber*in/Mitarbeiter*in über diesen Schritt nachdenkst. Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich. Gerne bieten wir alle notwendigen Hilfestellungen dafür an. Sprich uns an. Die Kontaktdaten findest Du auf der vorletzten Seite.

Sexuelle Orientierung & Identität

Ja, wir respektieren unterschiedliche Lebensentwürfe. Mitarbeitende unterschiedlicher sexueller Orientierung und Identität gehören selbstverständlich zur Dienstgemeinschaft der KJA.

Das Zusammenleben mit einem Menschen gleichen Geschlechts oder eine eingetragene Partnerschaft ist kein Hinderungsgrund für eine (Weiter-)Beschäftigung bei der KJA. Da die katholische Kirche die gleichgeschlechtliche Ehe aber nicht anerkennt, muss bei Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst die (Weiter-)Beschäftigung im Einzelfall geprüft werden.

dieperfektewelle

Ehe & Partnerschaft, Lebensformen

Nein. Eine Scheidung hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen und ist kein Hinderungsgrund für eine Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei der KJA.

Die KJA respektiert die persönliche Lebensführung ihrer Mitarbeiter*innen. Wenn jemand wieder heiratet, stellt dies in den meisten Arbeitsbereichen keinen Hinderungsgrund für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung dar. Ausnahme kann der Bereich der verkündigungsnahen Dienste2 sein. Hier kann die Prüfung der (Weiter-)Beschäftigung im Einzelfall notwendig sein.

Nein, Ihr müsst deswegen nicht heiraten. Ein uneheliches Kind ist in der Regel kein Hinderungsgrund für eine (Weiter-)Beschäftigung. Ausnahme kann der Bereich der verkündigungsnahen Dienste2 sein. Hier kann die Prüfung der (Weiter-)Beschäftigung im Einzelfall notwendig sein.

Ethnische Herkunft & Nationalität

Deine Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend für eine Mitarbeit bei der KJA. Bei nicht dauerhaften Aufenthaltstiteln muss aber geklärt sein, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Das prüfen wir gerne gemeinsam.

Deutsch ist die gemeinsame Sprache in der KJA und in der Regel auch die unserer Zielgruppen. Das Sprechen auf Deutsch ist deshalb notwendig. Wir freuen uns, wenn Du Deine Mehrsprachigkeit in der Arbeit mit jungen Menschen bei der KJA einsetzt.

Das Tragen eines Kopftuches ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für eine Mitarbeit bei der KJA. Je nach Einsatzbereich ist jedoch zu prüfen, ob Du mit einem Kopftuch u. a. als Ausdruck des islamischen Glaubens die KJA in der jeweiligen Einrichtung vertreten kannst (siehe auch Kapitel 1: „Ich bin nicht katholisch – kann ich trotzdem bei der KJA arbeiten?“)

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Inklusion & Barrierefreiheit

Mit unterschiedlichen Schwerpunkten setzt sich die KJA dafür ein, dass alle Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Unser Ziel ist es, möglichst barrierearm zu arbeiten. Je nach Arbeitsfeld ergeben sich unterschiedliche Beschäftigungsmöglichkeiten.

Aufgrund von z.B. baulichen Voraussetzungen oder aufgrund des Aufgabenprofils einer Stelle ist nicht jeder Arbeitsplatz barrierefrei. Bei Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung und zu den Themen Inklusion und Schwerbehinderung, komm gerne mit uns ins Gespräch/auf uns zu. Individuell betrachten wir aus Sicht der Mitarbeitenden jeden Arbeitsplatz auf mögliche Barrieren.

Generationen & Alter

Wenn Du Dich im Alter noch für Kinder und Jugendliche beruflich engagieren möchtest, bist Du bei uns willkommen. Schon jetzt sind in der KJA viele Generationen angestellt. Mit ihrer vielfältigen Lebenserfahrung schenken sie jungen Menschen in unseren Einrichtungen eine solide Basis, damit ihr Leben gelingen kann. 

Unsere Identität: Wir Menschen sind nicht gleich. Aber unsere von Gott gegebene Würde.

Extreme religiöse und politische Positionierungen, die diese Grundaussage des christlichen Menschenbildes ablehnen, sind mit unserer Wertorientierung und unserem Auftrag nicht vereinbar. Wer menschenfeindliche, rassistische oder erniedrigende Meinungen vertritt, Kirche und Religion verhöhnt oder einer Sekte angehört, kann nicht bei der KJA arbeiten oder weiter angestellt bleiben.

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